In Mehrfamilienhäuser oder Mietshäuser stellt man sich die Frage, wann ich meine Waschmaschine einschalten darf und wann sie nicht laufen soll. Es geht vorrangig um die entstehende Lärmbelastung, besonders die Geräuschemission beim Schleudern. Das Energielabel gibt Auskunft darüber. Grundsätzlich gelten Hausordnungen und die Nachtruhe, an die man sich halten sollte. Unter anderem steht auch, wann man die Waschmaschine in Betrieb nehmen darf. Solange keine lauten Geräte betrieben werden, darf man aber auch während der Ruhezeiten waschen. Es gibt auch Waschmaschinen, die solch eine Funktion haben. Aber dementsprechend dauert der Waschgang länger.